Am Ende nicht nur Geld oder Immobilien zu erben, sondern gar ein Unternehmen, heißt eine Sache zu besitzen, die gar keine ist. Ein Unternehmen besitzt man nicht, man ist mit ihm verbunden.
Da sich jede Übergabesituation anders gestaltet, müssen u. a. folgende Punkte geregelt werden:
der Zeitpunkt der Übergabe
das Gehalt des Nachfolgers
die vertragliche Gestaltung
der Kaufpreis
die Zahlungsmodalitäten
die Rechtsform des Betriebs
sowie z. T. Alternativen zur familieninternen Nachfolge.
Wir gestalten mit Ihnen in dieser sehr emotionalen Situation einen Übergabeplan und stellen sicher, dass die Nachfolgeregelung professionell umgesetzt wird.
Wir freuen uns auf ein erstes kostenfreies Kennenlerngespräch!
Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie uns doch direkt an.
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