Wussten Sie, dass bei Ledigen bereits ab 50.000 Euro und bei Verheirateten ab 100.000 Euro der Spitzensteuersatz von 42 % beginnt? Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer dazu belasten Ihr Einkommen mit 48,09 %!
Eine Kapitalgesellschaft hat stets eine lineare Steuerfestsetzung, in Abhängigkeit des Gewerbesteuerhebesatzes kann diese zwischen 32 und 34 % insgesamt liegen.
Jede Rechtsform hat ihre eigenen Vorteile und Nachteile: Ganz egal ob Einzelunternehmen, GbR, GmbH, GmbH & Co. KG oder Aktiengesellschaft. Wichtig ist das optimale Zusammenspiel zwischen Ihrer steuerlichen Belastung und den Steuern der Gesellschaft.
Wir rechnen Ihnen die optimale Gestaltung vor, ganz einfach auf einem Blatt Papier.
Wir freuen uns auf ein erstes kostenfreies Kennenlerngespräch!
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