In der Wirtschaftskrise hat die Kurzarbeiterregelung über 300 000 Arbeitnehmern den Job gerettet. Die Beschäftigten erhalten weniger Arbeitslohn und bekommen Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit. Kinderlose Arbeitnehmer erhalten 60 Prozent des Lohnausfalls ersetzt, Beschäftigte mit mindestens einem Kind kassieren 67 Prozent. Die Sozialversicherungsbeiträge übernimmt die Nürnberger Behörde komplett, sofern die Kurzarbeit länger als sechs Monate dauert.
Durch die weltweit einzigartige Regelung hat Deutschland die schwerste Wirtschaftskrise seit der Depression in den 30er-Jahren besser gemeistert als andere Länder und sich nach dem Ende der Auftragsflaute einen Wettbewerbsvorteil verschafft.
Blick auf die Jahresabrechnung Allerdings hatte die Rettung der Jobs ihren Preis. Die Bundesanstalt für Arbeit gab alleine im letzten Jahr fünf Milliarden Euro für Kurzarbeit aus. Auch die Arbeitnehmer werden die Nachteile des Kurzarbeitergeldes spätestens bei der steuerlichen Abrechnung der Jahre 2009 und 2010 deutlich im eigenen Geldbeutel spüren. Denn das Kurzarbeitergeld bleibt als Lohnersatzleistung zwar selber steuerfrei, sorgt aber bei der Jahresendabrechnung mit dem Finanzamt dafür, dass für das übrige Arbeitseinkommen in vielen Fällen Steuern nachzuzahlen sind. Das Finanzamt berechnet für das regulär zu versteuernde Einkommen einfach den Steuersatz, der zum Zuge käme, wenn auch die insgesamt im Kalenderjahr bezogenen Lohnersatzleistungen steuerpflichtig wären. Diese Regelung wird als Progressionsvorbehalt bezeichnet. Auf die fälligen Steuernachzahlungen sind viele Familien jedoch nicht vorbereitet, weil das ohnehin knappe Familienbudget keine Rücklagenbildung zulässt oder sie als steuerliche Laien gar nicht erkennen konnten, was da finanziell auf sie zukommt. Vermeiden lässt sich die unliebsame Post vom Finanzamt nur in Bagatellfällen. Die Abgabe einer Steuererklärung wird für Alleinstehende und verheiratete Arbeitnehmer gleichermaßen zur Pflichtübung, wenn sie neben ihrem Lohn oder Gehalt andere Nebeneinkünfte oder eben Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro im Jahr erzielt haben. Selbst wer in Erwartung einer Steuerrückzahlung regelmäßig eine Steuererklärung abgibt, muss jetzt damit rechnen, dass die Rückzahlung vom Amt deutlich geringer ausfällt als sonst.
Neben dem Kurzarbeitergeld fallen auch Arbeitslosengeld, Kranken- und Mutterschaftsgeld, Aufstockungsbeträge zur Altersteilzeit sowie das Elterngeld unter die brisante Regelung. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 21.9.2009 (Az. VI B 31/09) entschieden, dass auch der Sockelbetrag von 300 Euro Elterngeld monatlich diesem Progressionsvorbehalt unterliegt, obwohl die Basisförderung unabhängig vom Einkommen gezahlt wird. Die unterlegenen Kläger haben Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil eingelegt - der Streit geht vor dem Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 2604/09) in die letzte Runde. Einspruch einlegen Betroffene legen gegen ihren Steuerbescheid Einspruch ein und verweisen auf die anhängige Verfassungsbeschwerde, um so von einem etwaigen positiven Urteil zu profitieren. Von Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer sollten Geld beiseitelegen, damit sie die Steuernachzahlung später begleichen können. Wer bereits für 2009 Steuern nachzahlen soll und knapp bei Kasse ist, kann übrigens bei seinem Finanzamt eine Stundung oder auch die Ratenzahlung beantragen.
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