Egal ob Banken im Rahmen einer Finanzierung Wertgutachten einfordern, Kaufpreise überprüft werden müssen oder im Rahmen einer Ehescheidung Werte abverlangt werden – im Rahmen unserer Gutachtertätigkeit beantworten wir gerne Ihre Fragen. Unser Schwerpunkt liegt hierbei auf:
der Bewertung von Unternehmen
Schadenersatzangelegenheiten (Quantifizierung von Schadensfällen) sowie
allgemeinen betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten.
Wir freuen uns auf ein erstes kostenfreies Kennenlerngespräch!
Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie uns doch direkt an.
Comments