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Familiengesellschaften

Wie kann ich Familienvermögen am besten übertragen?


Das ist Familiensache: Wer Vermögen auf die nächste Generation übertragen möchte, ohne dabei umfassende Verfügungsrechte einzuräumen, kann zwischen mehreren Optionen wählen. Den Rahmen dafür bietet eine GbR als „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“, eine GmbH, eine GmbH & Co. KG oder eine sogenannte Familienstiftung.


Vor allem für Vermögen einer Familie mit vermieteten und verpachteten Immobilien sowie Geld als Kapital und Kapitalbeteiligungen ist eine Bündelung sinnvoll. Wir beraten Sie umfassend und mit Weitblick im Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Steuerrecht, um die finanzielle Belastung so gering wie möglich zu halten.

FAQ

Wann lohnt sich eine Familiengesellschaft?
Eine Familiengesellschaft kann sinnvoll sein, wenn es sich um Vermögenswerte wie eine Immobilie handelt, die sich nicht problemlos aufteilen lässt. In Familiengesellschaften ist das Vermögen vor Zersplitterung gesichert: Eine Teilungsversteigerung wie bei einer Erbengemeinschaft ist so nicht erzwingbar.

Was ist eine vermögensverwaltende Gesellschaft?
Die vermögensverwaltende Personengesellschaft bildet eine Sonderform, die ausschließlich eigenes Kapital- oder eigenes unbewegliches Vermögen nutzt. Sie erzielt keinerlei Erträge im Sinne des Gesetzgebers und gilt als nichtgewerblich.

Was ist eine Familien-GmbH?
Wenn der Gesellschaftsvertrag das Familieneigentum festschreibt, ist regelmäßig von einer Familien-GmbH die Rede. In ihrem Gesellschaftsvertrag muss vereinbart sein, dass Gesellschafter und Geschäftsführer nur Familienangehörige sein können. Der Begriff des Familienangehörigen ist dabei zu definieren.

Was ist eine Familien-KG?
Eine Kommanditgesellschaft besteht aus mindestens einem vollständig haftenden Gesellschafter (Komplementär) und mindestens einem beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditist). Der Kommanditist haftet dabei nur mit seiner Einlage.

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