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Jahresabschlüsse – vorausschauende Steuerberatung

Gerne erstellen wir Ihre Jahresabschlüsse, Einnahme-Überschussrechnungen sowie Ihre Steuererklärungen – unabhängig davon, ob Sie die Buchführung erstellt haben oder wir. Unser Angebot umfasst:

  • Eröffnungsbilanzen

  • Jahresabschlüsse nach HGB (Handelsbilanzen) und entsprechend den rechtsform- und größenspezifischen Anforderungen (Bilanz, Gewinn-und-Verlust-Rechnungen, Anhang und Lagebericht)

  • Steuerbilanzen

  • Erstellung der Anlagenbuchhaltung einschließlich Entwicklung des Anlagevermögens

  • Zwischenbilanzen

  • Sonder- und Ergänzungsbilanzen

  • Einnahme-Überschussrechnungen (§ 4 Abs. 3 EStG)





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