Gerne erstellen wir Ihre Jahresabschlüsse, Einnahme-Überschussrechnungen sowie Ihre Steuererklärungen – unabhängig davon, ob Sie die Buchführung erstellt haben oder wir. Unser Angebot umfasst:
Eröffnungsbilanzen
Jahresabschlüsse nach HGB (Handelsbilanzen) und entsprechend den rechtsform- und größenspezifischen Anforderungen (Bilanz, Gewinn-und-Verlust-Rechnungen, Anhang und Lagebericht)
Steuerbilanzen
Erstellung der Anlagenbuchhaltung einschließlich Entwicklung des Anlagevermögens
Zwischenbilanzen
Sonder- und Ergänzungsbilanzen
Einnahme-Überschussrechnungen (§ 4 Abs. 3 EStG)
Wir freuen uns auf ein erstes kostenfreies Kennenlerngespräch!
Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie uns doch direkt an.
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