Sie möchten Ihr Familienvermögen auf die nächste Generation übertragen, ohne dabei umfassende Verfügungsmöglichkeiten einzuräumen. Dafür stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung: die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), die GmbH, die GmbH Co. KG, möglicherweise aber auch eine Stiftung, die sogenannte Familienstiftung (Familienpool).
Insbesondere für Vermögen einer Familie mit vermieteten und verpachteten Immobilien sowie Geld als Kapital und Kapitalbeteiligungen ist eine Bündelung durchaus sinnvoll.
Wir beraten Sie umfassend und mit Weitblick im Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Steuerrecht, um die Optimierung der steuerlichen Belastungen und den langfristigen Erhalt Ihres Vermögens zu erreichen und zu sichern.
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