Grenzgänger Benelux
Was muss ich als Grenzgänger bei der Steuererklärung beachten?
Wer etwa in Belgien, Niederlande oder Luxemburg lebt und in Deutschland arbeitet, darf entweder im Wohnsitzstaat oder im Beschäftigungsstaat seine Steuererklärung einreichen. Für grenzüberschreitende Pendler gilt es dabei einiges zu beachten. Wer weiß, wie es geht, kann mit Hilfe des Doppelbesteuerungsabkommens einiges sparen.
Wir haben uns auf den grenzüberschreitenden Benelux-Bereich spezialisiert und arbeiten über das Dreiländereck hinaus auch mit Partnern in Frankreich, Spanien, England, Österreich und der Schweiz zusammen.
FAQ
Wann bin ich ein Grenzgänger?
Laut Unionsrecht gilt jeder Arbeitnehmer als Grenzgänger, der in einem Mitgliedsstaat beschäftigt ist und in einem anderen seinen Wohnsitz hat, an den er normalerweise täglich, mindestens aber einmal pro Woche zurückkehrt.
Wo zahle ich als Grenzgänger meine Steuern?
Ein Grenzgänger, der zum Beispiel in Deutschland arbeitet und etwa in Belgien oder den Niederlanden wohnt, zahlt seine Einkommensteuer normalerweise im Heimatstaat. Doch dürfen Grenzgänger das Besteuerungsland auch wechseln: Wer mindestens 90 Prozent seiner Einkünfte in Deutschland verdient, kann auf Antrag auch dort seine Steuererklärung abgeben.
Wie hoch sind die Steuern in Belgien?
Besonders viele Abgaben musste zuletzt zahlen, wer in Belgien seine Steuererklärung einreicht: Dort entrichtet ein alleinstehender Arbeitnehmer im Durchschnitt fast 40 Prozent Steuern und Sozialabgaben.
Bin ich als Grenzgänger in Deutschland sozialversichert?
Wer in Deutschland arbeitet, hat dort aufgrund seiner Beschäftigung auch als Grenzgänger Anspruch auf sämtliche Leistungen der Krankenversicherung. Das gleiche gilt bei vorübergehendem Aufenthalt ebenso für seine Familienangehörigen.